Testverfahren an Grundschulen geändert: «Strategie 2.0»

Testverfahren an Grundschulen geändert: «Strategie 2.0»

Wegen knapper Kapazitäten und steigender Corona-Fallzahlen gelten seit Mittwoch kurzfristig Änderungen für Grundschüler bei Lolli-PCR-Tests. Auf die neuen detailreichen Test-Regelungen einer «Strategie 2.0» wies das Schulministerium am Dienstagabend in einer Rundmail an die Schulen hin.

Bei Grundschülern mit positivem Pool-Ergebnis bei den Lolli-Tests wird nur noch mit Schnelltests nachgetestet. Die Abgabe von einzelnen PCR-Rückstellproben an die Labore entfällt – laut Schulministerium wegen starker Labor-Belastung und der von Bund und Ländern beschlossenen Konzentration – Priorisierung – von PCR-Testungen auf bestimmte Gruppen.

Tonne hält Corona-Selbsttests an Schulen für praktikabel | NDR.de -  Nachrichten - Niedersachsen

Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie zuvor noch ein negatives Schnelltestergebnis oder ein «anderweitig eingeholtes» negatives PCR-Testergebnis vorweisen können, «bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen», heißt es in der Neuregelung.

Sobald dann ein positiver Corona-Schnelltest vorliege, müsse sich der Schüler in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleite den Grundschüler bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests müsse danach «außerhalb der Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest» erfolgen, beschreibt die Vorgabe. Falle auch dieser Schnelltest positiv aus, gilt der Schüler als infiziert und kann sich erst nach sieben Tagen an einer offiziellen Teststelle oder über einen PCR-Test freitesten.

Die Eltern werden laut Ministerium über ein positives Schnelltest-Ergebnis ihrer Kinder informiert und aufgefordert, ihre Kinder unmittelbar von der Schule abzuholen. Auch das Gesundheitsamt sei zu informieren.

An Förderschulen bleibt das bestehende Testsystem den Angaben zufolge erhalten. Derzeit seien rund 80 Prozent der Pool-Tests negativ. Diese Schülerinnen und Schüler können am Folgetag ohnehin wie gewohnt am Unterricht teilnehmen. Dem Schulministerium sei bewusst, dass die Anpassungen den Schulalltag weiter belasteten.

dpa

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alexandra

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