Österreich: Bildung an Universitäten nur noch mit 2G!

Österreich: Bildung an Universitäten nur noch mit 2G!

 

Ab dem kommenden Sommersemester führt nach der Universität Klagenfurt auch die Wirtschaftsuniversität Wien eine 2G-Regel ein. Nur Personen, welche die Gentherapie über sich ergehen lassen – oder Genesene für einen beschränkten Zeitraum – dürfen dann noch studieren. Die dem Linksradikalismus nahestehende Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) fordert 2G an allen Universitäten, die Senatsvorsitzenden der Universitäten fordern eine bundesweit einheitliche Regelung.

Wenn die Semesterimpfung wichtiger ist als die Semesterprüfung

Gewohnt “neutral” formuliert Lisa Nimmervoll für den Standard, dass die WU “nun Klarheit schafft”. Bitte schließen Sie kurz die Augen und stellen Sie sich eine Horde Dreadlocks tragender, kiffender linker Studenten vor, wie sie sich vor dem Parlament hinknien und skandieren: “Staat, du bist so gut zu uns! Impfe uns, o weiser und allmächtiger Staat! Stich uns alle drei Monate mit der Nadel, wir hinterfragen nicht! Wir versprechen, immer folgsame Untertanen zu sein.” Genau das passiert derzeit, und auch das Zentralorgan der Linken, der Standard, spielt willig mit.

Schäbige Forderung

Die Forderung nach einer Impfpflicht für Studenten ist auch deshalb außerordentlich schäbig, weil diese Altersgruppe nachweislich – das zeigen alle internationalen Studien – von Covid-19-Risiken so gut wie gar nicht betroffen ist. Ein schwerer Verlauf ohne Vorerkrankungen ist völlig undenkbar – die derzeit eingesetzten Impfstoffe bieten keinen Schutz vor Infektion oder Weitergabe der Krankheit, somit fällt auch das Scheinargument der Solidarität weg.

Der Artikel 14 der EU-Charta sieht das Recht auf Bildung vor. Das Recht auf Bildung ist ein universelles Menschenrecht, festgehalten in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Artikel 26.

Nichts steht über den Grundrechten

Selbstverständlich kann keine Verordnung, kein einfaches Gesetz und auch keine eigenmächtig erlassene Uni-Hausregel jemals über den Grund- und Menschenrechten stehen. Jeder Beteiligte weiß das, deshalb ist auch klar, dass hier vorsätzlicher Rechtsbruch begangen wird. Falls die Gesellschaft nicht in eine Diktatur geführt wird, muss auch jedem Beteiligten bewusst sein, dass ein solcher Rechtsbruch Konsequenzen haben wird.

Wer staunen will, welche Grundrechte in Österreich bereits abgeschafft wurden, kann sich die Liste beispielhafter Grundrechte auf oesterreich.gv.at durchlesen. Inzwischen sind nicht angetastete Grundrechte zur Seltenheit geworden – als Vorwand gilt eine Pandemie, deren Existenz von vielen mittlerweile angezweifelt wird.

 

 

 

report24

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alexandra

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