Der Chef des Hausärzteverbands Nordrhein, Oliver Funken: „Durch die Omikron-Variante werden wahrscheinlich alle infiziert werden“

Der Chef des Hausärzteverbands Nordrhein, Oliver Funken: „Durch die Omikron-Variante werden wahrscheinlich alle infiziert werden“

Düsseldorf. Omikron dominiert nun auch in Nordrhein-Westfalen. Der Hausärzteverband erwartet, dass sich alle Bürger infizieren und begrüßt die neuen Quarantäne-Regeln. Auch für Kinder in Schule und Kita gibt es Erleichterungen.

Die Omikron-Variante breitet sich schnell aus: Nun dominiert die hoch ansteckende Corona-Mutante auch in Nordrhein-Westfalen: 75,8 Prozent der Neuinfektionen gehen auf Omikron zurück, wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilte. Bundesweit liegt der Anteil bei 73,3 Prozent. RKI-Chef Lothar Wieler geht davon aus, dass Omikron die Delta-Variante in wenigen Tagen vollständig verdrängt hat. Durch die Masse an Infektionen müsse man sich darauf einstellen, dass die Zahl der Klinikeinweisungen und Todesfälle wieder steigen werde, warnte Wieler.

Der Chef des Hausärzteverbands Nordrhein, Oliver Funken, rechnet damit, dass das Virus nun alle trifft. „Durch die Omikron-Variante werden wahrscheinlich alle infiziert werden“, sagte Funken unserer Redaktion. Die Verzögerung durch eine lange Quarantäne würde das zwar verlangsamen, aber dann würden die Quarantänen am Arbeitsplatz versorgungsrelevante Lücken reißen, zumal viele Verläufe mild seien. Daher sei es gut, dass Bund und Länder sich nun auf neue Quarantäne-Regeln verständigt haben.

Am Freitag stimmte der Bundesrat der Ausnahme-Verordnung für Corona-Schutzmaßnahmen zu. In NRW sollen die neuen Regeln in Kürze in Kraft treten. Laut Bundesgesundheitsministerium gilt dann dies:

The Scope Blog - Why Is the Omicron COVID Variant So Scary? - Tanner Health  System

Grundregel:

Die Isolation für Infizierte und die Quarantäne für Kontaktpersonen enden grundsätzlich nach zehn Tagen. Betroffene können sich aber schon nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest aus Isolation und Quarantäne freitesten. Bislang waren bei Omikron 14 Tage Pflicht.

Beschäftigte in Kliniken und Heimen:

Diese Fristen gelten auch für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und der Eingliederungshilfe, wobei diese einen negativen PCR-Test vorweisen und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein müssen, wenn sie den Dienst wieder aufnehmen wollen.

Geboosterte:

Viele Gruppen sind zudem von der Quarantäne befreit: Kontaktpersonen, die geboostert sind, müssen gar nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für Bürger, die eine oder zwei Impfungen und eine Infektion hatten, wobei die Reihenfolge unerheblich ist. Die Befreiung von der Quarantäne gilt auch für frisch Geimpfte oder frisch Genesene – konkret: für Bürger, deren zweite Impfung oder Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt. Die Befreiung von der Quarantäne gilt für Bürger, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, nur, wenn sie zusätzlich zwei Mal geimpft wurden, so das Ministerium. Durch die Ausnahmen soll der Anreiz erhöht werden, sich boostern zu lassen. Zugleich soll verhindert werden, dass Personalausfälle kritische Bereiche der Wirtschaft lähmen.

What to Know About Coronavirus Tests for Kids - The New York Times

Kinder:

Für Schüler und Kita-Kinder, die Kontaktperson sind, kann die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Schnelltest beendet werden. Sind Kinder infiziert, können sie die Isolation nach sieben Tagen mit negativem Test beenden.

Der Hausärzte-Chef geht davon aus, dass das Testvolumen rasant steigen wird: „Was da auf uns und die Labore zukommt, ist nicht abzusehen. Das Nadelöhr sind die Labore“, sagte Funken. Bisher gebe es Ergebnisse binnen 36 Stunden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) veranlasste, dass PCR-Tests von Mitarbeitern des Gesundheitswesens vorrangig ausgewertet werden. Er nannte es ein Sonderproblem Deutschlands, dass so viele Ältere ohne Immunisierung seien. In NRW sind erst 73 Prozent der über 60-Jährigen geboostert. Rückenwind erhielt das Land vom Oberverwaltungsgericht Münster: Dies erklärte Maskenpflicht und 3G-Regel bei Versammlungen im Freien für rechtens.

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alexandra

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